Polizei stoppt Rollerfahrer Halle: Mann mit 3,1 Promille auf E-Scooter unterwegs

28. Mai 2023, 13:38 Uhr

Die Polizei hat am Freitagabend in Halle einen Mann gestoppt, der schlängelnd auf einem E-Scooter unterwegs war. Der Atemalkoholtest ergab: Er fuhr mit 3,1 Promille. Dabei gelten auf dem Roller die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

In Halle ist ein Mann am Freitagabend offenbar stark betrunken auf einem E-Scooter unterwegs gewesen. Wie die Polizei am Samstag mitteilte, hatten Beamte den Rollerfahrer kontrolliert, nachdem er schlängelnd durch die südliche Innenstadt gefahren ist.

Ein Atemalkoholtest bei dem 26-Jährigen hat laut Polizei 3,1 Promille angezeigt. Zudem sei er ohne ein Versicherungskennzeichen gefahren. Die Fahrt habe "entsprechende Folgemaßnahmen" und Anzeigen nach sich gezogen.

Alkohol: Auf dem E-Scooter gelten Regeln wie im Auto

Wer E-Scooter fährt, muss sich, was Alkohol angeht, an die gleichen Regeln halten wie die Fahrer von Autos und anderen Kraftfahrzeugen: Fahrten mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut sind verboten. Für Fahranfänger gilt eine Promillegrenze von 0,0. Wer betrunken fährt, muss mit Bußgeld und Fahrverbot rechnen.

Um mit einem E-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren zu können, muss man diesen außerdem Kfz-versichern. Das gilt für Roller mit Höchstgeschwindigkeiten zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde und einer Leistungsbegrenzung von 500 Watt.

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MDR (Stefanie Hornig, Maren Wilczek)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 27. Mai 2023 | 20:00 Uhr

2 Kommentare

goffman vor 47 Wochen

Gerne liefere ich die Quelle zu meiner Behauptung: "Unfallgegner von Kraftradfahrern
bei Zusammenstößen mit einem weiteren Verkehrsteilnehmer war zu 78,9 % ein Pkw. Bei den 16 435 Zusammenstößen dieser Art verunglückten 1 289 Pkw-Insassen und 17 051 Kraftradbenutzer. 93,0 % der Unfallopfer waren also Kraftradfahrer oder -mitfahrer, aber 66,4 % dieser Unfälle wurden von Pkw-Fahrern verursacht.
" (Statistisches Bundesamt, VERKEHRSUNFÄLLE Kraftrad- und Fahrradunfälle im Straßenverkehr 2021)

goffman vor 47 Wochen

Es ist mir unklar, warum die Regeln für E-Scooter derart repressiv sind.

Klar, die Promillegrenze ist sinnvoll. Diese sollte generell und vor allem auch bei Autos bei 0 Promille liegen.

Aber die Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht erscheint mir doch eher einseitiger Lobbyismus zu sein. Zum Vergleich: E-Scooter bis 20 km/h verpflichtet, Fahrräder, Pedelecs und Inliner nicht. Dabei liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrradfahrer in Deutschland nach Bundesländern 2018 generell über 20 km/h. (Statista) Im Durchschnitt! Die maximale Geschwindigkeit also deutlich höher. Und auch was die bewegte Masse angeht, sehe ich bei E-Scootern kein höheres Gefahrenpotential.

E-Scooter, Pedelecs und vor allem normale Fahrräder sollten wir fördern und rechtlich gleich setzen. Sie sind, neben dem ÖPNV, ein wichtiger Baustein der Verkehrswende.

Und falls Unfälle tatsächlich ein relevantes Problem wären: Fahrradwege massiv ausbauen! Fahrrad- (und E-Scooter)fahrer sind viel zu oft Opfer.

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