Landgericht Leipzig Prozess zum "Fahrradgate": Angeklagte Polizistin weist Vorwürfe zurück

26. März 2024, 16:28 Uhr

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Im Prozess um den illegalen Weiterverkauf von sichergestellten Rädern bei der Polizei Leipzig hat die angeklagte Polizistin die Vorwürfe am Dienstag zurückgewiesen. Die 47 Jahre alte Frau ließ am Dienstag vor dem Landgericht durch ihren Verteidiger mitteilen, kein Geld für sich behalten oder sich persönlich bereichert zu haben.

Viele Fahrräder in einem Fahrradständer.
Insgesamt 265 sichergestellte Räder soll die Polizistin aus Leipzig weitergegeben haben. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance / dpa | Stephanie Pilick

Beschlagnahmte Räder weitergegeben

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft der Frau vor, zwischen August 2014 und November 2018 mindestens 265 zum Teil hochwertige Fahrräder weitergegeben zu haben, die meisten davon an andere Polizisten. Sie soll laut Anklage dafür meist eine "Spende" von bis zu 50 Euro bekommen haben. Die suspendierte Polizeihauptmeisterin muss sich deshalb als damalige Verantwortliche in der Asservatenkammer wegen Diebstahls, Bestechlichkeit und Urkundenfälschung verantworten.

Angeklagte und Anwalt im Gerichtssaal 2 min
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2 min

MDR SACHSENSPIEGEL Di 19.03.2024 19:00Uhr 02:00 min

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Spenden an Verein abgeführt?

Die betreffenden Fahrräder waren überwiegend gestohlen und später von der Polizei sichergestellt worden. Da die ursprünglichen Besitzer und die Versicherungen kein Interesse mehr an den Rädern gehabt hätten, sollten diese entweder entsorgt oder an einen gemeinnützigen Verein übergeben werden. Sie habe alle Übergaben der Fahrräder protokolliert und die Spenden, die sie erhalten habe, an einen gemeinnützigen Verein abgeführt, hieß es in der Einlassung der Angeklagten weiter. Dieses Vorgehen sei auch mit den Vorgesetzten abgesprochen gewesen.

Die Spenden hatte ein kleiner Gartenverein im Landkreis Leipzig erhalten, deren Vorsitzender ihr Vater war. Was dort mit den Geldern geschehen sei, wisse sie nicht, betonte die 47-Jährige auf direkte Nachfrage des Gerichts.

Geldstrafe oder Gefängnis

Das Gericht hatte im Zuge einer Verständigung zwischen Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft eine Geldstrafe für die Angeklagte in Aussicht gestellt. Die Bedingung dafür sei eine umfassende Aussage zu den Vorwürfen, hieß es. Die Generalstaatsanwaltschaft beabsichtigte dagegen, an den ursprünglichen Anklagepunkten festzuhalten. Sie verlangt weiter eine Freiheitsstrafe. Der Prozess soll am 9. April fortgesetzt werden.

MDR (ben)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalreport aus dem Studio Leipzig | 26. März 2024 | 14:30 Uhr

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