Gericht: Durchsuchung auf der "Dilbar" in Bremen rechtswidrig

Die Luxusjacht Dilbar hätte offenbar nicht durchsucht werden dürfen: Laut Spiegel entschieden Richter des Landgerichts Frankfurt, dass kein Anfangsverdacht wegen Geldwäsche vorgelegen habe.

Die Durchuchung der Luxusjacht Dilbar im vergangenen September war offenbar nichts rechtens. Das meldet der "Spiegel" unter Berufung auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt. Aktuell liegt die Dilbar in der Lürssen-Werft in einem Schwimmdock, welches bei Anwohnern für Ärger sorgt.

Neben Unterlagen hatten die Ermittler auch wertvolle Kunstgegenstände beschlagnahmt. Dass diese nun wieder herausgegeben werden müssen, sei jedoch unwahrscheinlich.

Aufhänger der Durchsuchung war der Verdacht der Geldwäsche. Die Frankfurter Richter entschieden nun, dass für die Durchsuchungen allerdings kein Anfangsverdacht wegen Geldwäsche vorgelegen habe.

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Dieses Thema im Programm: Bremen Eins, Rundschau am Mittag, 26. Mai 2023, 12 Uhr