Bewässerung eines Feldes in Franken
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Eine von vielen Wasserentnahme-Stellen in Unterfranken – wissen die Behörden, wie viel Wasser hier jedes Jahr abgepumpt wird?

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Wasserentnahmen in Bayern: Wie ahnungslos die Behörden sind 

Unterfranken gilt als trockenste Region Bayerns. Trotz des feuchten Frühlings sorgen sich viele ums Wasser. Gleichzeitig pumpen Unternehmen, Landwirte und Winzer kostenlos Wasser aus Böden und Flüssen. Wie viel genau – das wissen die Behörden nicht.

Über dieses Thema berichtet: Der Funkstreifzug am .

Im Sommer 2022 sanken die Pegelstände beim Grundwasser bedenklich tief. Ein großes Problem für Fischzüchter Jens Kestler – obwohl das Gras um seine vier Forellenteiche nach dem feuchten Frühjahr aktuell saftig grün ist. Seine Anlage befindet sich in der sogenannten Bergtheimer Mulde, nordöstlich von Würzburg. Eine besonders trockene Region in Bayern, aber mit guten Böden: Landwirte bauen hier auf etwa 1.000 Hektar größtenteils Gemüse an. Dafür dürfen sie Wasser aus dem Boden pumpen – im Jahr 2022 rund 550.000 Kubikmeter.

Das macht sich bei Kestlers Teichen bemerkbar. Der Züchter sagt: Er kann deutlich weniger Fische züchten, als er gerne würde. Wenn die Pumpen laufen, komme bei ihm weniger vom kalten Grundwasser an, das seine Forellen brauchen. Die Behörden sollen eingreifen, fordert Jens Kestler. Vor allem dann, wenn es im Sommer doch noch lange Zeit heiß und trocken wird und die Grundwasserpegel wieder sinken.

Unkontrolliert und unbefristet: Daten beleuchten Wasserentnahmen am Beispiel Unterfranken

Wasser aus der Natur ist Allgemeingut – bis zu einem gewissen Grad darf sich in Bayern jeder Mensch daran bedienen. Zum Beispiel mit einer Gießkanne zum Bach laufen, um die Blumen zu wässern. Geht es über diesen sogenannten Gemeingebrauch hinaus, kommt etwa eine Pumpe ins Spiel, braucht es eine Genehmigung. Solche Wasserentnahme-Rechte werden von den Landratsämtern und kreisfreien Städten zum Beispiel an Landwirte, Winzer, Unternehmen, aber auch Kommunen oder Vereine vergeben.

Eine Datenrecherche des Bayerischen Rundfunks und der Main-Post bietet erstmals einen Überblick darüber, wie viele solcher Wasserrechte es in Unterfranken gibt. Und zeigt: Die Behörden können in vielen Fällen nicht sagen, ob die genehmigte Entnahmemenge eingehalten wird. Manche Genehmigungen gelten sogar ohne jegliche zeitliche Beschränkung – quasi für immer.

Keine Informationen für mehr als die Hälfte der Genehmigungen

Wir haben alle Kreisverwaltungsbehörden in den zwölf Landkreisen und kreisfreien Städten in Unterfranken nach den Daten zu den Wasserentnahme-Rechten angefragt. Mitunter hieß es aus den Behörden, dass Mitarbeiter mehrere Tage beschäftigt waren, um Daten aus vielen in Papierform vorliegenden Bescheiden zusammenzutragen. Es gebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Ergebnisse müssen vor dem Hintergrund dieser Unvollständigkeit gesehen werden – mehr dazu am Ende dieses Textes. Trotzdem sprechen die uns vorliegenden Daten eine deutliche Sprache.

Für mehr als die Hälfte der Wasserrechte konnten die Ämter nicht sagen, wie viel Wasser im Jahr 2021 tatsächlich aus dem Boden und aus Flüssen geholt wurde. In den Jahren davor war die Datenlage noch dünner. Die folgende Karte zeigt, für wie viele Jahre im Zeitraum von 2018 bis 2021 die Behörden nicht sagen können, wie viel Wasser wirklich entnommen wurde:

Karte: So wenig wissen die Ämter in Unterfranken über entnommenes Wasser

Meldungen und Kontrollen funktionieren offensichtlich in weiten Teilen nicht. Manche Kreise scheinen kleinere Informationslücken zu haben als andere. Das muss aber nicht zwangsläufig bedeuten, dass sie besser nachforschen oder anders verwalten. Unsere Daten zeigen über alle Landkreise und kreisfreien Städte hinweg: Wasserrechte der Industrie haben deutlich weniger fehlende Einträge. Im Landkreis Miltenberg und in den Haßbergen gibt es besonders viele davon. Bei Landwirten und vor allem Weinbauern fehlen die tatsächlichen Entnahmemengen häufiger – gut zu sehen etwa in den Landkreisen Kitzingen und Schweinfurt, wo es viel landwirtschaftliche Bewässerung gibt.

Das Problem fängt schon bei der Erfassung und Verarbeitung der Daten an. In Bayern gibt es keine zentrale Stelle, in der die Öffentlichkeit oder Medienvertreter die Wasserrechte einsehen können. Die dürftige Datenlage ist ein Problem, sagt Theodor Strobl, emeritierter Professor für Wasserwirtschaft an der TU München: "Wir müssen in Zukunft wissen, wie viel Wasser, wie viel Grundwasser wir in Bayern zur Verfügung haben." Dazu brauche es verlässliche Daten. Die Entnahme-Mengen müssten bekannt gemacht werden.

Meldungen beruhen auf Eigenverantwortung

Grundsätzlich gilt: Wer das Recht zu Wasserentnahmen genehmigt bekommt, muss in der Regel einmal jährlich zurückmelden, wie viel er tatsächlich herausholt aus einem Fluss oder dem Grundwasser. Die Behörden setzen dabei weitestgehend auf eigenverantwortliches Handeln: Die Entnehmer lesen selbst ihre installierten Wasseruhren ab und informieren über die entnommene Menge. Wer die Meldung versäumt, kann angemahnt werden, Kontrollen finden nur stichprobenartig und anlassbezogen statt.

Die Regierung von Unterfranken nennt auf Anfrage einige Gründe, warum die Meldungen nicht vollständig vorliegen. Zum Beispiel könne die Meldung an unterschiedlichen Stellen eingereicht werden. Darüber hinaus gebe es Ausnahmen von der Regel, wenn zum Beispiel im Genehmigungsbescheid explizit festgehalten ist, dass keine Meldung gemacht werden muss. Oder wenn die Entnahme nicht über eine feste Jahresmenge geregelt ist, sondern über eine Durchlaufgeschwindigkeit (Liter pro Sekunde). Heißt: viele Einzelfälle, aber keine klare Informationslage.

Unkontrollierte Menge macht ein Fünftel der Grundwasserentnahmen aus

Weiter heißt es von der Regierung von Unterfranken, dass es sich bei den unkontrollierten Wasserrechten meist um wasserwirtschaftlich nicht relevante Mengen handele. Viele kleine einzelne Entnahmen können aber doch eine große Summe ergeben. Nach unseren Daten waren es für 2021 rund 1.000 Wasserrechte ohne gemeldete Menge. Sechs Millionen Kubikmeter Wasser hätten diese Entnehmer im vergangenen Jahr abpumpen dürfen. Die Behörden wissen nicht, ob die tatsächliche Menge in 2021 weit darunter lag oder ob mehr entnommen wurde.

Die folgende Grafik macht deutlich, wie groß der Anteil der genehmigten Wassermenge ist, für die die Behörden nicht sagen können, ob sie ausgeschöpft wurde – oder ob gar mehr abgepumpt wurde als erlaubt:

Grafik: Welche Wassermenge haben die Behörden nicht kontrolliert?

Beim Mainwasser allein ist der Anteil deutlich kleiner. Aber auch hier finden sich unter den 15 größten Entnahmen Fälle mit einer genehmigten Menge über 100.000 Kubikmetern pro Jahr und keiner Meldung seit 2018 – man weiß also nicht, wie viel Wasser sie tatsächlich aus dem Main geholt haben.

Nachholbedarf bei der Überwachung in Bayern

Verantwortlich für die Kontrollen sind die Wasserwirtschaftsämter – im Gegensatz zu den Kreisverwaltungsbehörden, die die Bescheide genehmigen. Friedrich Altmann leitet das Wasserwirtschaftsamt in Aschaffenburg. Er räumt ein: "Das ist seit vielen Jahren ein Problem, mit Tendenz der Besserung. Dass viele zum Teil fahrlässig, zum Teil vorsätzlich, ihren Meldepflichten nicht nachkommen."

Für Wasserfachmann Theodor Strobl ist das ein untragbarerer Zustand: "Das kann ein großes Problem werden in der Zukunft – die Wasservorräte werden ja nicht mehr, sondern eher weniger." Strobl empfindet den durch die Daten gewonnen Überblick über Unterfranken als äußerst unbefriedigend. Und er sagt: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Situation in Bayern insgesamt wesentlich besser ist – das heißt, hier ist ein großer Nachholbedarf."

Im Video: Wo wird in Unterfranken wieviel Wasser aus Boden und Flüssen gepumpt?

Ackerboden mit Trockenrisse
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Wo wird in Unterfranken wieviel Wasser aus Boden und Flüssen gepumpt? Recherchen des BR und der Main-Post belegen Datenlücken bei den Behörden.

Minister verspricht kurze Laufzeiten – Daten lesen sich anders

Doch es fehlen nicht nur Informationen – es sind auch Daten vorhanden, die zeigen, wie weit die Regierung von Unterfranken von ihren Zielen entfernt ist. Zum Beispiel bei der Laufzeit der Wasserentnahme-Rechte.

In der "Wasserversorgungsbilanz Unterfranken" aus dem Jahr 2021 ist festgehalten, dass Genehmigungen für "Bewässerungsentnahmen" – Landwirtschaft und Weinbau – zunehmend nur noch für kurze Zeiträume erteilt werden. Von fünf bis maximal zehn Jahren ist die Rede. Laut Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) geht die behördliche Praxis – zumindest was die Landwirtschaft angeht – bereits darüber hinaus:

"In Unterfranken werden durch die Ämter Bescheide auf ein halbes Jahr, auf eine Saison, auf ein Jahr ausgestellt." Das sagte Glauber im Herbst 2022 im Bayerischen Fernsehen. Das Umweltministerium stellt auf Anfrage klar: Der Minister habe die Erwartung ausgedrückt, dass neue Bescheide mit kurzen Laufzeiten ausgestellt werden.

Die neuesten Wasserrechte für Landwirtschaft und Weinbau in unseren Daten haben in den Jahren 2021 oder 2022 begonnen – 104 sind es insgesamt. Die Fälle mit sehr kurzer Laufzeit, von denen Thorsten Glauber spricht, sind unter ihnen die Ausnahme, nicht die Regel: Nur vier Genehmigungen sind auf ein Jahr oder weniger befristet. Alle anderen laufen länger.

Laufzeiten über 10 Jahren sind keine Seltenheit

Knapp die Hälfte aller untersuchter Wasserrechte ist auf zehn Jahre oder mehr ausgestellt. Die folgende Grafik zeigt, wie sich die Laufzeiten in unseren Daten verteilen:

Grafik: So lange laufen Wasserrechte in Unterfranken

Mehr als 300 der rund 2.000 untersuchten Wasserentnahme-Rechte haben überhaupt kein Enddatum – sie sind unbefristet. Meist handelt es sich um ältere Bescheide, einige gehen noch auf Regelungen aus dem 19. Jahrhundert zurück. Die Regierung von Unterfranken kündigt auf Nachfrage an, diese alten Bescheide künftig "sukzessive" anpassen zu wollen – zumindest dann, wenn die erlaubte Entnahmemenge "eine Rolle spielt". Gemeint ist: Wenn es sich um größere einzelne Mengen handelt.

Eine Aussage, die mit Blick in die Daten erstaunt. Denn auch viele kleine Einzelmengen können in der Summe erheblich sein: Auf die unbefristeten Entnahmen entfallen Stand 2022 mindestens 3,4 Millionen Kubikmeter Grundwasser. Sie dürfen jedes Jahr entnommen werden – bis in alle Ewigkeit.

Personalnot in den Wasserwirtschaftsämtern erschwert Kontrollen 

Wasser-Experte Theodor Strobl zieht anhand der uns vorliegenden Daten ein ernüchterndes Fazit: "Es ist keinesfalls mehr zeitgemäß, dass man nicht weiß, wie viel Wasser aus dem Grund- und Oberflächenwasser entnommen wird."

Die eigentliche Hauptursache für die Missstände sieht er in den fehlenden Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden. "Die Personaleinsparungen in der technischen Gewässeraufsicht in der Fläche war meines Erachtens der entscheidende Fehler", sagt Strobl. "Dadurch können, wenn überhaupt, nur noch Stichproben-Kontrollen gemacht werden bei den Wasserentnahmen." Um die aktuellen Probleme zu erkennen, sei es notwendig, die technische Gewässeraufsicht wieder zu stärken.

Das bestätigen beide Wasserwirtschaftsämter in Unterfranken – das eine in Aschaffenburg, das andere in Bad Kissingen. Benjamin Schulz vom Wasserwirtschaftsamt in Bad Kissingen hält eine konstante und kontinuierliche Überwachung von allen Wasserentnahmen nicht für möglich.

Umweltministerium kommentiert Rechercheergebnisse nicht

Mit den Ergebnissen der Datenanalyse konfrontiert, antwortet ein Sprecher des Bayerischen Umweltministeriums: "Dem Umweltministerium sind die vorgetragenen Rechercheergebnisse nicht bekannt. Dementsprechend können sie nicht im Detail kommentiert werden." Generell verweist die Behörde von Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) darauf, dass die Kreisverwaltungsbehörden und die Wasserwirtschaftsämter zuständig seien. Man erwarte einen "konsequenten und strengen Vollzug", lässt sich Minister Glauber zitieren.

Der Umgang mit dem Thema Wasser werde, so das Ministerium, angesichts des Klimawandels immer wichtiger. "Das Umweltministerium sensibilisiert die Vollzugsbehörden dafür immer wieder und wird dies entsprechend wiederholen", schreibt ein Sprecher. Die Verantwortlichen würden sich auch für eine "personelle Stärkung" der Wasserwirtschaftsämter einsetzen.

Digitalisierung könnte bessere Kontrollen ermöglichen

Ein weiterer Lösungsansatz könnte neue Technik sein: Digitale Erfassung der abgepumpten Wassermengen durch moderne Wasseruhren. So sagt etwa Wasser-Experte Theodor Strobl: "Es ist meines Erachtens unabdingbar, um Konflikten auszuweichen, dass man die Erfassung über Wasseruhren und auch digitaler Erfassung möglichste schnell vorantreibt und realisiert." Auch Umweltminister Thorsten Glauber setzt auf die Digitalisierung: Es sei geplant, digitale Wasserzähler sowie Funkzähler einzuführen und die Erstellung digitaler Wasserbücher zu prüfen, die alle Daten einer Region enthalten.

Viele Bundesländer sind da schon weiter – Niedersachsen zum Beispiel. Dort ist der Landkreis Diepholz eine Modellregion für digitale Wasserüberwachung. Und es gibt eine landesweite Datenbank, in der alle wichtigen Informationen zu jedem einzelnen Entnahmerecht eingesehen werden können.

Durch die transparente Darstellung würden die Bürger für das Thema sensibilisiert und die Vorgaben des Umweltinformationsgesetztes des Landes Niedersachsen erfüllt, sagt ein Sprecher des niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Beschwerden oder datenschutzrechtliche Probleme habe es noch nicht gegeben, dafür viel positives Feedback.

Über digitale Wasserzähler denkt die Regierung von Unterfranken inzwischen auch nach – als Testlauf, in der trockenen Bergtheimer Mulde. Das könnte ermöglichen, was Fischzüchter Jens Kestler bereits fordert: "tägliche, unangekündigte Kontrollen". Er hofft nicht nur auf ausreichend Wasser für seine Fischzucht, sondern auch darauf, dass generell sparsamer mit Wasser umgegangen wird.

Über dieses Thema berichtete der BR am Mittwoch, 17. Mai im Politikmagazin “kontrovers” um 21.15 Uhr im BR Fernsehen und im “Funkstreifzug” um 12.17 Uhr im BR24 Radio.

Dieser Artikel ist erstmals am 17. Mai 2023 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

Über die Recherche und die Daten

Die Main-Post und der Bayerische Rundfunk haben Ende Oktober 2022 bei allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Unterfranken eine systematische Auskunft über alle genehmigten Wasserentnahmen angefragt. Die Auswahl fiel auf Unterfranken, da dieser Regierungsbezirk in den vergangenen Jahren besonders von Trockenheit betroffen war. Dabei wurde eine Datenstruktur vorgegeben, die unter anderem folgende Informationen beinhaltete: Name des Entnehmers, Ort der Entnahme, genehmigte Menge für das Jahr 2022, tatsächlich entnommene Menge für die Jahre 2018 bis 2021, Entnahme aus Oberflächengewässer oder Grundwasser, Zweck der Entnahme, Laufzeit und Laufzeitende.

Nach mehreren Monaten lagen Daten aus den neun Landkreisen und drei kreisfreien Städten vor. Um eine Analyse möglich zu machen, wurden diese Daten entsprechend bereinigt. In den Fällen, in denen die Ämter die ihnen vorliegenden Informationen weitgehend in die bereitgestellte Datenstruktur eingetragen haben, wurde so wenig wie möglich eingegriffen. In anderen Fällen mussten die Datenjournalisten Informationen zum Teil selbst zuordnen – diese Entscheidungen wurden stets sorgfältig besprochen und sind einzeln dokumentiert.

In Summe handelte es sich um knapp 2.150 Wasserrechte. Von der Analyse ausgenommen wurden jedoch die Entnahmen, die zum Zweck der Trinkwasserversorgung erfolgen. Diese wurden nicht von allen Landkreisen zur Verfügung gestellt. Weiter sind sich mehrere Experten einig, dass die Kontrolle der Trinkwasserversorgung sehr genau ist.

Die oben vorgestellte Analyse beruht daher auf rund 1.900 genehmigten Wasserentnahmen für die Land- und Fischwirtschaft, den Weinbau, Industrie und Betrieb, öffentliche Zwecke, Vereine und weitere Zwecke.

Für die Karte werden die verschiedensten Informationen genutzt, die die Landratsämter und kreisfreien Städte für die Wasserrechte zur Verfügung stellten: Gemarkungsschlüssel, Gemarkungsnamen, Gemeindeschlüssel und Namen von Gemeinden und Gemeindeteilen. Die räumliche Zuordnung erfolgt auf Ebene der Gemeinden. Innerhalb der Gemeindegrenzen werden die Punkte zufällig gewählt. So ist eine räumliche Verortung möglich, ohne das aus der Position des Punktes auf den tatsächlichen Ort der Wasserentnahme geschlossen werden kann.

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