McDonald's bedauert Entscheidung

Bundesverfassungsgericht: Tübingen darf Verpackungssteuer verlangen

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Andrea Blocksdorf
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Theresa Krampfl
Theresa Krampfl
David Zastrow
David Zastrow

Die Richter in Karlsruhe haben eine Klage gegen die Steuer zurückgewiesen. Die Verpackungssteuer könnte also in weiteren Städten kommen. Tübingen feiert, McDonald's ist enttäuscht.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Tübinger Verpackungssteuer gebilligt. Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss wies das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonald's-Restaurants zurück. Die erhobene Abgabe auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Mitnahme-Lebensmittel sei als "örtliche Verbrauchsteuer" zulässig. Diese Steuer wird in Tübingen seit Anfang 2022 auf Einwegverpackungen für Lebensmittel zum Mitnehmen erhoben - also etwa auf Kaffeebecher, Pommesschalen oder Plastikbesteck.

Einschränkung der Berufsfreiheit sei verfassungsmäßig

Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Verpackungssteuer zwar in die "Berufsfreiheit der Endverkäufer" eingreife, dieser Eingriff aber verfassungsgemäß sei. Die Stadt verstoße mit der Steuer auch nicht gegen das Abfallrecht des Bundes.

Boris Palmer: "Sieg für Umweltschutz"

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) sagte im SWR-Interview, der Beschluss des Gerichts sei ein Sieg für Umweltschutz, für kommunale Selbstverwaltung und für Sauberkeit in der Stadt.

Als wir es erfahren haben, haben wir gemeinsam mit einem Glas Sekt angestoßen.

Palmer glaubt, dass viele Städte nach der Rechtssprechung jetzt eine ähnliche Steuer anwenden werden. Das Problem der Vermüllung hätten nämlich alle größeren Städte.

Mc Donalds verliert - Palmer gewinnt - Verpackungssteuer bleibt
Zur Feier des Tages gab's für Boris Palmer nicht nur ein Glas Sekt, sondern auch einen Kaffee aus einem Mehrwegbecher.

McDonald's bedauert Entscheidung des Gerichts

McDonald's hat sich am Mittwochnachmittag zur Niederlage geäußert: Nachhaltigkeit sei auch für McDonald's ein wichtiges Thema, betont die Fast Food Kette gleich am Anfang ihres Statements. Doch das Unternehmen beklagt, dass es unübersichtlich und unfair für Verbraucher sei, wenn es in der einen Stadt eine Verpackungssteuer gibt und in der anderen nicht. Das führe außerdem zu sehr viel Bürokratie bei McDonald's. Deshalb bedauere man die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Verfassungsbeschwerde von McDonald's gegen Tübinger Modell

Eine Franchise-Nehmerin von McDonald's hatte nach Angaben des Fast-Food-Konzerns Verfassungsbeschwerde erhoben. Die Beschwerde richtet sich gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Mai 2023. Das Gericht hatte seinerzeit entschieden, dass Tübingen bei Verkäufern von Speisen und Getränken eine solche Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und -besteck erheben darf. In der Vorinstanz beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hatte sich McDonald's noch durchgesetzt.

Rechtsexperten und auch Boris Palmer gehen davon aus, dass mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nun der Rechtsstreit ein Ende hat.

Tübingen

Klage von McDonald's abgewiesen Grundsatzurteil: Tübingen darf Verpackungssteuer erheben

Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch beschlossen, dass die Tübinger Verpackungssteuer größtenteils rechtmäßig ist. Seit März 2022 wurde wegen der Steuer gestritten.

Auch andere Städte in BW könnten Verpackungssteuer einführen

Der Beschluss der Verfassungsrichter könnte eine Signalwirkung haben. Freiburg will eine ähnliche Steuer einführen, wollte die Rechtssprechung aber abwarten. Andere Städte wie etwa Heidelberg hatten sich ebenfalls interessiert gezeigt. In Konstanz gilt ebenfalls seit Anfang 2025 eine Verpackungssteuer in Höhe von 50 Cent pro Verpackung. Die Deutsche Umwelthilfe und der Umweltverband BUND riefen nach Bekanntwerden des Beschlusses alle Städte und Gemeinden zur Einführung einer Verpackungssteuer auf.

In Tübingen gilt die Verpackungssteuer seit dem 1. Januar 2022. Ziel der Stadt ist es, über die Steuer für weniger Müll im öffentlichen Raum zu sorgen. Laut Oberbürgermeister Palmer und der Deutschen Umwelthilfe ist das auch gelungen. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen und -geschirr wie Kaffeebecher oder Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie Strohhalme. "Die Universitätsstadt Tübingen muss erhebliche Kosten für die Müllentsorgung des öffentlichen Raums finanzieren", teilt die Stadt auf ihrer Website mit. Die Steuer solle auch ein Anreiz sein, Mehrwegverpackungen zu verwenden.

Tübingen

Eindrücke nach fast drei Jahren Sondersteuer Etwa eine Million Euro Verpackungssteuer eingenommen: Ist Tübingen zufrieden?

Anfang 2022 wurde sie eingeführt, in Tübingen ist man daran gewöhnt. Doch die Meinungen über die Verpackungssteuer sind unterschiedlich. Die Stadt verdient daran.

Heidelberg

Stadt soll Tübinger Vorbild folgen Heidelberger Grüne und SPD wollen Verpackungssteuer

Grüne und SPD im Heidelberger Gemeinderat fordern ein Ende der Müllflut in der Stadt. Beide haben Anträge zur Einführung einer Verpackungssteuer eingebracht.

Ludwigsburg

Vorbild Tübingen Grüne in Ludwigsburg: Verpackungssteuer statt Vermüllung

Die Grünen im Gemeinderat fordern für Ludwigsburg die Einführung einer Verpackungssteuer. Vorbild ist Tübingen, wo es seit 2022 eine Steuer auf Einweggeschirr- und besteck gibt.

Kommentare (3)

Bisherige Kommentare
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  1. Kommentar von
    Ks
    Verfasst am

    Ich stimme "Gassi" vollkommen zu. Auch unser schönes Freiburg wird immer mehr vollgemüllt und auch dreckig. Früher nahm man die Sachen einfach mit - wo ist das Problem. Lt. BMU werden ein Deutschland stündlich (!) rund 320.000 Einweg-Becher für Heißgetränke verbraucht, hiervon sind bis zu 140.000 Becher "To-go". P.S. Etwas klugscheißerisch, aber: Das Gericht wird "BVerfG" abgekürzt;-)

  2. Kommentar von
    Gassi
    Verfasst am

    Die Verpackungssteuer betrifft vor allem die Imbiss-Lokale. Man sehe sich die Straße vor diesen Lokalitäten einfach mal an: Müll ohne Ende, die Papierkörbe quellen über, vieles davon achtlos auf der Straße. Und wer entsorgt das? Die Kommune, also WIR ALLE. Für die Geschäfte ist das lukrativ: Man braucht kein Geschirr, keinen Abwasch, kein Personal - alles MEHR PROFIT ohne dafür zu bezahlen. Also ist es doch nur vollkommen richtig, dieses Geschäft mit einer Abgabe zu belegen: Verursacher-Prinzip. Das BVG hat vollkommen richtig entschieden. Die Geschäfte mussten prozessieren, denn es geht ja um viel Geld. Blöd für die Bürger? Nein, jeder kann ja zB einen Kaffeebecher oder einen Behälter mitbringen. Wo ist das Problem?

  3. Kommentar von
    Finescu
    Verfasst am

    Ein Grund mehr, nun Tübingen zu meiden. Es ist doch vollkommen Absurd anzunehmen, dass diese Steuer etwas mehr bewegt als den Kontostand der Kommune. Der einfache Bürger und Konsument zahlt diesen Wahnsinn, wie übrigens der Grenze Klimazirkus nichts weiter ist als ein Ablasshandel, die Umverteilung von Geldern von "unten", sprich den einfachen Menschen, nach "oben", sprich wenigen Profiteuren.

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