Urteil könnte Signalwirkung haben

Heilbronner Sozialgericht stärkt Post-Covid-Erkrankte bei Versicherungsstreit

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Luca Bauer
Luca Bauer

Zwar brach Corona schon vor rund fünf Jahren aus, mit den Folgen ist die Justiz aber noch immer beschäftigt. Das Heilbronner Sozialgericht sprach nun ein wichtiges Urteil.

Die Unfallkasse Baden-Württemberg muss einem Post-Covid-Erkrankten eine Verletztenrente zahlen, das hat das Heilbronner Sozialgericht entschieden. Inzwischen sei Post-Covid wissenschaftlich nachgewiesen, so das Gericht. Es verurteilte die Versicherung, einem ursprünglich an Corona erkrankten Krankenpfleger in einem Klinikum eine Verletztenrente zu gewähren.

Krankenpfleger bei Arbeit an Corona erkrankt

Der betroffene Krankenpfleger war im Dezember 2020 an Corona erkrankt. Danach wurde er trotz Behandlungen immer wieder arbeitsunfähig. Bei ihm wurde unter anderem ein Post-Covid-Syndrom mit schweren Konzentrationsstörungen und starker Erschöpfung festgestellt. Der Kläger bekam bis Juni 2021 Verletztengeld.

Trotzdem lehnte die Unfallkasse eine Verletztenrente ab, weil angeblich die Langzeitfolgen von Corona nicht wissenschaftlich gesichert seien. Das sah das Heilbronner Sozialgericht nun anders. Unter anderem würde inzwischen zu den Folgen einer Covid-Erkrankung eine Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften vorliegen. Es gebe also genügend wissenschaftliche Erkenntnisse.

Versicherung legt Berufung ein

Dem Gericht sind nach eigenen Angaben keine anderen Urteile in diesem Kontext bekannt. Das Urteil könnte also Signalwirkung haben. Der Fall geht allerdings in die nächste Instanz. Die Versicherung hat Berufung beim Landessozialgericht in Stuttgart eingelegt.

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